Der erste nationale Wiederherstellungsplan nennt konkrete Ziele für Österreichs Flüsse und Auen. Bis 2030 sollen 300 Kilometer zur Wiederherstellung frei fließender Gewässerstrecken beitragen. Insgesamt wurden 2.525 Kilometer mit entsprechendem Potenzial identifiziert.
Österreich hat am 1. September 2026 den Entwurf seines ersten nationalen Wiederherstellungsplans an die Europäische Kommission übermittelt. Damit beginnt eine entscheidende Phase für die ökologische Zukunft der heimischen Flüsse, Bäche und Auen.
Der Plan dient der Umsetzung der europäischen Wiederherstellungsverordnung. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, geschädigte Ökosysteme schrittweise wieder in einen besseren Zustand zu bringen. Für Österreich betrifft das neben Wäldern, Mooren und Agrarflächen ausdrücklich auch Flüsse, Bäche, Auen und die Lebensräume gefährdeter Arten.
Für den River and Nature Trust sind vor allem drei Zahlen von Bedeutung:
- Bis 2030: 300 Kilometer Beitrag zu zusätzlichen frei fließenden Gewässerstrecken
- Bis 2050: 2.000 Kilometer
- Insgesamt wurden 2.525 Kilometer potenzielle Gewässerstrecken identifiziert
Diese Zielwerte beruhen auf einer österreichweiten Potenzialanalyse. Dabei wurden Gewässerstrecken untersucht und kartiert, die für eine Wiederherstellung frei fließender Flüsse grundsätzlich infrage kommen.
Frei fließend bedeutet mehr als „ohne Kraftwerk“
Ein Fluss gilt nicht allein deshalb als frei fließend, weil sich an einem bestimmten Abschnitt kein großes Kraftwerk befindet. Entscheidend sind mehrere miteinander verbundene Faktoren.
Der Fluss darf nicht durch größere Barrieren unterbrochen sein. Er muss ausreichend mit seinen Auen verbunden bleiben, einen möglichst natürlichen Feststoff- und Geschiebehaushalt aufweisen und für die gewässertypischen Fischarten durchgängig sein. Auch Uferverbauungen, Hochwasserschutzdämme und Sohlpflasterungen können die natürlichen Funktionen eines Gewässers einschränken.
Besonders für wandernde Fischarten werden selbst kleinere Querbauwerke zum Problem. Sie verhindern, dass Laichplätze, Jungfischhabitate, Nahrungsräume und Rückzugsgebiete erreicht werden können.
Querbauwerke entfernen und Auen wieder anbinden
Der Wiederherstellungsplan sieht vor, nicht mehr benötigte Querbauwerke zurückzubauen, natürliche Gewässerfunktionen zu verbessern und ehemalige Überflutungsflächen wieder stärker an die Flüsse anzubinden.
Bis 2030 sollen zudem auf 2.500 Hektar Auenfläche zusätzliche Maßnahmen gesetzt werden. Bis 2050 steigt dieser Zielwert auf 10.000 Hektar.
Ökologisch intakte Auen sind weit mehr als angrenzende Naturräume. Sie gehören zum Flusssystem. Sie schaffen Laich- und Jungfischhabitate, nehmen bei Hochwasser große Wassermengen auf und können in Trockenperioden stabilisierend auf den Wasserhaushalt wirken.
Für Fische und andere Wasserlebewesen entstehen durch Renaturierungen neue Wanderwege, Schotterbänke, Flachwasserzonen und Rückzugsräume. Gleichzeitig verbessert sich die Widerstandskraft der Gewässer gegenüber Hitze, Niedrigwasser und Hochwasser.
Entscheidend ist, welche 300 Kilometer ausgewählt werden
Die Zahl von 300 Kilometern ist ein wichtiger erster Zielwert. Entscheidend wird jedoch sein, welche Strecken tatsächlich ausgewählt und welche Maßnahmen dort umgesetzt werden.
Ein kurzer, isolierter Abschnitt bringt für wandernde Fischarten wenig, wenn oberhalb und unterhalb weiterhin unüberwindbare Hindernisse bestehen. Renaturierung muss deshalb ganze Gewässersysteme betrachten: vom kleinen Laichbach über die Zuflüsse bis zum größeren Hauptfluss.
Bei der Priorisierung müssen der ökologische Nutzen und die Bedeutung für bedrohte Fischarten im Mittelpunkt stehen. Besonders wertvoll sind Maßnahmen dort, wo durch den Rückbau einzelner Barrieren längere zusammenhängende Lebensräume wieder erreichbar werden.
Zwischen Freiwilligkeit und Verbindlichkeit
Der österreichische Entwurf setzt stark auf bestehende Programme der Wasserwirtschaft sowie auf freiwillige Maßnahmen und finanzielle Anreize. Für Maßnahmen an Flüssen und Auen werden bis 2030 rund 60 bis 80 Millionen Euro genannt. Dabei sollen Synergien mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie und der Hochwasserrichtlinie genutzt werden.
Umweltminister Norbert Totschnig verweist allerdings darauf, dass die Finanzierung zusätzlicher Maßnahmen auf europäischer Ebene noch nicht ausreichend geklärt sei.
Aus Sicht des River and Nature Trust darf die Wiederherstellung der Gewässer nicht an offenen Finanzierungsfragen oder fehlender Verbindlichkeit scheitern. Notwendig sind konkrete Projekte, klare Zeitpläne und ein nachvollziehbares Monitoring der ökologischen Wirkung.
Jetzt können Gewässerkenner ihr Wissen einbringen
Bis zumindest 15. Oktober 2026 können Organisationen, Fischereiverbände, Gewässerbewirtschafter, Gemeinden und interessierte Bürger Stellungnahmen zum Entwurf abgeben. Der endgültige österreichische Wiederherstellungsplan soll bis September 2027 an die Europäische Kommission übermittelt werden.
Gerade Fischereivereine und Menschen, die ihre Gewässer seit Jahren beobachten, verfügen über wertvolles Wissen. Sie kennen Wanderhindernisse, trockengefallene Zuflüsse, verschwundene Laichplätze und jene Abschnitte, in denen Renaturierungen besonders dringend wären.
Österreich hat 2.525 Kilometer mit Wiederherstellungspotenzial identifiziert. Welche 300 Kilometer bis 2030 tatsächlich einen zusätzlichen Beitrag zu frei fließenden Gewässern leisten, wird zeigen, wie ernst es dem Land mit der ökologischen Zukunft seiner Flüsse und Bäche ist.
Quellen: Bundesministerium – frei fließende Flüsse und Wiederherstellungsplan, Strategie „Flüsse neu denken“, Presseinformation des Ministeriums vom 1. September 2026, ORF: Erster Entwurf setzt auf Bestehendes.

