Österreich hat den Entwurf seines nationalen Wiederherstellungsplans am 1. September 2026 an die EU-Kommission übermittelt. Bei einem Besuch in Salzburg sagte Umweltminister Norbert Totschnig am 19. Oktober, bei Naturschutzfragen gebe es noch offene Punkte mit den Bundesländern. Auch die Finanzierung der Renaturierung von Salzburgs Flüssen, Mooren und Auen sei ungeklärt. Während das Ministerium auf EU-Fördermittel wartet, wolle es bereits erbrachte „Vorleistungen“ geltend machen.
Damit ist ein Planungs- und Abstimmungsstand beschrieben, keine Ankündigung neuer Arbeiten an einem bestimmten Gewässer. Der am 1. September übermittelte Text ist ausdrücklich ein Entwurf. Laut BMLUK soll der finale Plan bis September 2027 an die Kommission gehen; die eingelangten Stellungnahmen sollen in die Überarbeitung einfließen.
Ziele mit offenem Umsetzungspfad
Für Flüsse und Auen nennt das Ministerium bis 2030 einen österreichischen Beitrag von 300 Kilometern zusätzlicher frei fließender Gewässerstrecken sowie Maßnahmen auf 2.500 Hektar Auenflächen. Als Finanzierungsrahmen führt die BMLUK-Seite 60 bis 80 Millionen Euro bis 2030 an, die über Synergien mit der EU-Wasserrahmen- und Hochwasserrichtlinie genutzt werden sollen. Das sind Ziel- und Planungswerte; sie belegen für sich genommen weder bereits gesicherte Mittel noch fertiggestellte Renaturierungen.
Als mögliche Schritte nennt das Ministerium die Wiederherstellung natürlicher Gewässerfunktionen, den Rückbau nicht mehr benötigter Querbauwerke und eine stärkere Anbindung früherer Überflutungsräume. Welche Maßnahmen wo umgesetzt werden, hängt laut Ministerium unter anderem von Grundeigentum, ökologischem Nutzen, technischer Machbarkeit, Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft ab.
Der Handlungsbedarf ist beträchtlich: In der BMLUK-Analyse wurden an den untersuchten Gewässern mit Einzugsgebieten über zehn Quadratkilometern rund 3.970 Kilometer als frei fließend eingestuft – etwa zwölf Prozent der analysierten Länge. Weitere 2.525 Kilometer weist das Ministerium als Potenzialstrecken aus. Die tatsächliche Umsetzbarkeit muss jedoch abschnittsweise geprüft werden.
Entscheidend wird, was aus dem Entwurf wird, gemessen wird an Taten
Die EU-Verordnung verlangt von den Mitgliedstaaten Wiederherstellungspläne und setzt für 2030 das Ziel, EU-weit 25.000 Flusskilometer wieder in einen frei fließenden Zustand zu bringen. Österreichs übermittelter Entwurf ist ein Verfahrensschritt auf diesem Weg. Für die Wirkung vor Ort zählen nun konkrete Maßnahmen, Zuständigkeiten und eine belastbare Finanzierung.
Für den River and Nature Trust ist daher vor allem die nächste Planfassung, bzw. konkrete Umsetzungen relevant: ob die nationalen Ziele mit umsetzbaren Projekten und nachvollziehbarer Finanzierung hinterlegt werden. Das Update vom 19. Oktober nennt noch kein neues Projekt an einem einzelnen Fluss oder Bach.
Quellen: ORF Salzburg, 19. Oktober 2026 · BMLUK: Flüsse und Auen · BMLUK: Mitteilung zur Übermittlung des Planentwurfs · EU-Kommission: Nature Restoration Regulation

