Zemmbach als positives Signal – EABG als Prüfstein für den Gewässerschutz
Im Tiroler Zillertal wird derzeit gebaut – nicht an einem neuen Kraftwerk, sondern an der Zukunft eines Baches. Am Zemmbach laufen Arbeiten, um bestehende Wanderhindernisse für Fische und andere Wasserorganismen zu beseitigen. Mit naturnah gestalteten Becken und abgeflachten Strukturen sollen Barrieren überwunden und die ökologische Durchgängigkeit wiederhergestellt werden.
Fische brauchen Bewegung. Wird ein Gewässer durch Querbauwerke zerschnitten, verlieren Populationen ihre genetische Verbindung. Lebensräume werden isoliert, Bestände schrumpfen.
Dass am Zemmbach nun bis 2027 Hindernisse entfernt oder umgebaut werden, ist daher ein klares Signal: Gewässerschutz bedeutet heute aktive Reparatur. Projekte wie dieses zeigen, dass Energieproduktion und ökologische Sanierung nebeneinander gedacht werden können – wenn der politische Wille vorhanden ist.
Energiewende ja – aber nicht auf Kosten der letzten intakten Flüsse
Der Österreichische Fischereiverband und andere Organisationen – darunter der River and Nature Trust – bekennen sich ausdrücklich zur Notwendigkeit eines beschleunigten Ausbaus erneuerbarer Energien.
Was jedoch kritisch gesehen wird, ist der vorliegende Entwurf des Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetzes (EABG) in seiner aktuellen Form.
Die Kernkritik: Vereinfachte und beschleunigte Verwaltungsverfahren dürfen nicht zulasten von Arten-, Natur- und Umweltschutzstandards sowie grundlegender Beteiligungsrechte gehen. Die geplante „Konzentrationswirkung“ – also gebündelte Genehmigungen – birgt die Gefahr, dass ökologische Prüfungen verkürzt oder abgeschwächt werden.
Besonders problematisch ist aus Sicht der Fischerei die mangelnde Kohärenz mit europäischem Umweltrecht:
- Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III)
- Wiederherstellungsverordnung (WHVO)
- Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
- Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL)
- Aarhus-Konvention (Recht auf Beteiligung und Überprüfung durch NGOs)
Das sogenannte Verschlechterungsverbot, ein zentrales Instrument der Wasserrahmenrichtlinien, muss zwingend verankert bleiben. Es verbietet, dass sich der ökologische Zustand eines Gewässers verschlechtert – ein Prinzip, das in vielen Flussabschnitten bereits unter Druck steht.
Wasserkraft: 80 Prozent Ausbau – und die letzten freien Strecken?
Österreich hat mit rund 80 Prozent Ausbaugrad das wirtschaftlich nutzbare Potenzial der Wasserkraft weitgehend ausgeschöpft. Die wenigen verbliebenen Abschnitte mit gutem oder sehr gutem ökologischen Zustand sind hochsensibel.
Gerade dort würden neue Kleinwasserkraftwerke – oft unter 15 MW Engpassleistung – tiefgreifende Eingriffe bedeuten. Das EABG sieht für Anlagen bis zu dieser Leistung vereinfachte Verfahren vor. Genau das lehnt der Österreichische Fischereiverband entschieden ab.
Denn die energiewirtschaftliche Relevanz vieler dieser Projekte ist gering – ihr ökologischer Schaden jedoch potenziell erheblich. Durchgängigkeit, Laichplätze, Restwasserführung, Sedimenthaushalt – all das steht bei jeder neuen Anlage zur Disposition.
Besonders kritisch bewertet wird zudem die im Entwurf vorgesehene Möglichkeit von Ausgleichszahlungen bei Wasserkraftprojekten. Laut RED III sind solche Kompensationsmodelle ausschließlich für Photovoltaik-, Windkraft- sowie Netz- und Speicherinfrastruktur vorgesehen – nicht jedoch für Wasserkraft. Hier droht ein klarer Widerspruch zum Europarecht.
Zemmbach als positives Gegenmodell
Gerade deshalb ist das Projekt am Zemmbach so bedeutsam. Es steht für einen anderen Weg: Bestehende Eingriffe werden korrigiert, ökologische Defizite schrittweise behoben, Durchgängigkeit wird wiederhergestellt.
Der River and Nature Trust begrüßt diese Maßnahme ausdrücklich. Sie zeigt, dass Modernisierung nicht immer Neubau bedeutet – sondern oft Reparatur. Dass Energiewende auch heißen kann, bestehende Strukturen ökologisch aufzurüsten, statt neue sensible Gewässerabschnitte zu verbauen.
Die Energiewende darf nicht zu einer Schwächung des Umweltrechts führen. Sie muss vielmehr mit ihm im Einklang stehen. Vorsorge, Vorbeugung, Beteiligung – das sind keine Bremsklötze, sondern Garantien für nachhaltige Lösungen.
Balance statt Beschleunigung um jeden Preis
Die zentrale Frage lautet nicht: erneuerbare Energie – ja oder nein?
Die Frage lautet: Wie wird sie umgesetzt?
Ökologisch sensible Gewässerabschnitte und Feuchtgebiete müssen als verbindliche No-Go-Zonen ausgewiesen werden. Gewässer mit Wiederherstellungspotenzial benötigen klare ökologische Zielvorgaben.
Der Zemmbach zeigt, was möglich ist, wenn ökologische Verantwortung ernst genommen wird. Das EABG wird zeigen, ob dieser Weg fortgesetzt oder aufgeweicht wird.
Quellen
- ORF Tirol: „Tirol: Projekt zur Wiederherstellung der Fischwanderung am Zemmbach – Wanderhindernisse sollen bis 2027 beseitigt werden“
- Stellungnahme des Österreichischen Fischereiverbandes zum Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG)
- Europäische Rechtsgrundlagen: RED III, WRRL, FFH-Richtlinie, WHVO, Aarhus-Konvention

