In Zukunft sollen mehr Biber gefangen oder geschossen werden als bisher.
Das wurde am Dienstag in der Sitzung der Landesregierung in Kärnten beschlossen. Die neue Verordnung sieht vor, dass Biber von September bis März, bei Konflikten oder wenn Schäden vorliegen, mit Lebendfallen gefangen oder unmittelbar getötet werden können.

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Jagdreferent Landeshauptmannstellvertreter Martin Gruber:
“Konkret sind künftig 148 anstatt wie bisher 66 „Entnahmen“ pro Jahr erlaubt. Der Biberbestand in Kärnten ist massiv angestiegen, er hat sich in den vergangenen Jahren verdoppelt.”
Er betonte aber, dass es nicht darum gehe, den Biber auszurotten, sondern darum, Schäden zu reduzieren und die Ausbreitung der Tiere zu verlangsamen: “Fest steht, der Biber ist in Kärnten nicht mehr gefährdet. Wir müssen seine Präsenz regeln.”
Aktuell leben rund 1.480 Tiere in Kärnten
Eine Untersuchung hat ergeben, dass es außerdem eine jährliche Zuwachsrate von 21 Prozent gibt. Damit haben auch die durch die Biber verursachten Schäden massiv zugenommen, die Unterstützungsleistungen für Biberschäden aus dem Wildschadensfonds stiegen von rund 8.500 Euro im Jahr 2020 auf rund 64.000 im Jahr 2024.
Damit gemeint ist auch, dass zuerst nicht mehr nur Präventionsmaßnahmen angewendet werden. Bei potenziellen Schäden ist nun von September bis Ende März ein Fangen oder Töten der Tiere erlaubt, in diesem Zeitraum könnte auch in den Lebensraum eingegriffen werden. Bei Gefahr in Verzug gibt es künftig auch von April bis August Handlungsmöglichkeiten.