Bachvergiftung in St. Marienkirchen: Fischereigemeinschaft schlägt Alarm

Ein schwerwiegender Umweltschaden erschüttert derzeit die Gemeinde St. Marienkirchen. Der Bach, der durch das Ortsgebiet fließt und als Vorfluter für die Kläranlage der Nachbargemeinde Eggerding dient, ist massiv geschädigt. Nach aktuellen Informationen der örtlichen Fischereigemeinschaft kam es zu einem dramatischen Fischsterben – ausgelöst durch Einleitungen aus der Kläranlage.

Alarm ausgelöst, aber nicht beachtet

Besonders brisant: Mindestens zwei Alarme im Überwachungssystem der Kläranlage sollen ausgelöst worden sein. Diese Signale hätten, so die Vorgaben, umgehend kontrolliert und Maßnahmen eingeleitet werden müssen. Doch dies geschah offenbar nicht. Laut den Fischer:innen sind die Alarmmeldungen auch bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft dokumentiert – konkrete Schritte zur Aufklärung seien bislang aber ausgeblieben.

Schweigen der Gemeinden

Während die ökologischen Schäden sichtbar sind, bleiben die politischen Reaktionen aus. Weder die Gemeinde Eggerding noch St. Marienkirchen haben bislang eine ernsthafte Aufarbeitung begonnen. Vielmehr entsteht nach Einschätzung der Fischereigemeinschaft der Eindruck einer systematischen Verzögerung oder gar Vertuschung. Auch die Kommunikation mit den Behörden gestaltet sich schwierig: Mehrfache Anfragen auf Akteneinsicht seien unbeantwortet geblieben.

Juristische Schritte als letzter Ausweg

Um das Recht auf Information und Transparenz durchzusetzen, hat die Fischereigemeinschaft befreundete Anwälte eingeschaltet. Doch auch juristisch stoßen die Bemühungen bislang auf Widerstand. Damit bleibt die Unsicherheit groß, wie es mit dem Gewässer weitergeht.

Offene Fragen

Im Mittelpunkt stehen nun zentrale Fragen:

  • Welche Substanz gelangte in den Bach und führte zum massiven Fischsterben?
  • Welche Folgen bestehen für Flora, Fauna und möglicherweise auch für den Menschen?
  • Wann kann der Bach ökologisch wieder stabilisiert werden – und wann ist eine Wiederbesetzung mit Fischen möglich?
  • Ab wann kann wieder regulär gefischt werden?

Forderung nach Aufarbeitung

Die Fischereigemeinschaft betont, es gehe nicht um Schuldzuweisungen, sondern um eine sachliche, lösungsorientierte Aufarbeitung. Doch solange die Behörden schweigen, bleiben die Unsicherheiten bestehen – und der Schaden für Natur und Menschen wächst.

Der River and Nature Trust meint dazu, gemeinsam mit dem ÖKF:

Wieder einmal stehen wir vor dem Problem, dass in kleinen dörflichen Strukturen sich niemand gerne Feinde macht, das ist nur allzu verständlich. Dadurch ist aber der Beliebigkeit und der mangelnden Obsorge gegenüber der Umwelt Tür und Tor geöffnet. Deswegen, siehe Scan aus der Seite des ÖKF Magazins, fordern wir für solche Vergehen eine Strafe von 25.000 Euro, die für die Wiederherstellung verwendet wird.

Artikel aus den OÖN, die wir informierten:

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